29.05.2020 - Verhaltensleitfaden für Sportoplatz
Teilnahmebedingungen:
Folgende Ju-Jutsuka dürfen derzeit nicht am Training teilnehmen:
- Mit Krankheitssymptomen jeglicher Art
- Die zur Risikogruppe gehören.
- Der wissentliche Kontakt mit einem Covid-19-Fall in den letzten 14 Tagen hatten.
- Die sich sowohl im Teststadium, als auch in häuslicher Isolation befinden.
- Die nicht am Trainingstag zugeordnet sind.
Generelle Regeln:
- Es ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 2 m einzuhalten.
- Die Hustenetikette ist zu beachten.
- Der Aufenthalt auf dem Sportplatz von Zuschauern und Begleitpersonen ist verboten.
- Der Aufenthalt auf dem Sportplatz ist auf das geringste notwendigste Maß zu reduzieren.
- Fehlverhalten und Missachten von Regeln führen zum sofortigen Ausschluss vom Training.
Vor dem Training:
- Das Umkleiden findet bereits zu Hause statt.
- Es wird kein Ju-Jutsuanzug getragen, sondern dem Wetter angepasste Sportkleidung und Sportschuhe.
- Nötige Toilettengänge sind zu Hause zu erledigen.
- Auf dem Weg zum Training ist auf Fahrgemeinschaften zu verzichten.
- Die Ankunft vor dem Sportplatz sollte maximal 5 Minuten vor Trainingsbeginn erfolgen.
- In der Wartezeit, sowie beim Einlass ist Mund- und Nasenschutz zu tragen
- Es wird unter Berücksichtigung der Abstandsregeln auf dem Schulhof zwischen Sporthalle 1 und 2 am Eingang zum Sportplatz bis zur Abholung durch die Trainer gewartet.
Betreten des Platzes:
- Die Ju-Jutsuka werden von den Trainern hinein geholt.
- Als erstes erfolgt gründliches Händewaschen und Desinfizieren unter Aufsicht der Trainer.
- Im Anschluss wird dem Ju-Jutsuka ein fester Platz zugeteilt.
- Neben dem Platz kann persönliches Material ablegt werden.
Beim Training:
- Zum Trainingsbeginn darf der Mund- und Nasenschutz zur Seite abgelegt werden.
- Der zugeteilte Platz wird ohne Erlaubnis vom Trainer nicht mehr verlassen.
- Auf Toilettengänge ist möglichst zu verzichten.
- Pausen sind auf dem zugewiesenen Platz durchzuführen.
Verlassen des Sportplatzes:
- Der Mund- und Nasenschutz ist wieder anzulegen.
- Eine Ausgangsdesinfektion (Händewaschen) ist durchzuführen.
- Der Sportplatz ist im Anschluss über den erfolgten Eingang zu verlassen.