Beitragsordnung
Gültige Beitragsordnung für das Berichtsjahr 2018 / 2019
Gebühren
Vereinsbeiträge

Der Familienbeitrag wird automatisch erhoben, wenn die Summe der Einzelbeiträge aller Familienmitglieder den Familienbeitrag übersteigt. Er ist beschränkt auf Eltern und ihre Kinder, soweit letztere jünger als 18 Jahre und ohne eigenes Einkommen sind. Volljährige Kinder werden im Familienbeitrag nicht berücksichtigt. Die Möglichkeit einer Beitragsermäßigung nach § 5 bleibt unberührt.
Abteilungsbeiträge
Ambulante Herzgruppe (AHG)
Abteilungsbeiträge | monatlich | halbjährlich | jährlich |
Erwachsene mit ärztlicher Verordnung | 1,00 € | 6,00 € | 12,00 € |
Erwachsene ohne ärztlicher Verordnung | 3,00 € | 18,00 € | 36,00 € |
Ehepaare | 4,00 € | 24,00 € | 48,00 € |
Badminton
Abteilungsbeiträge | monatlich | halbjährlich | jährlich |
Kinder bis 10 Jahre | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
Jugendliche bis 18 Jahre | 3,00 € | 18,00 € | 36,00 € |
Erwachsene ab 18 Jahre | 6,00 € | 36,00 € | 72,00 € |
Erwachsene ermäßigt | 3,00 € | 18,00 € | 36,00 € |
Familien mit Kindern bis 18 Jahre
|
13,50 €
|
81,00 €
|
162,00 €
|
Basketball
Abteilungsbeiträge | monatlich | halbjährlich | jährlich |
Alle | 1,67 € | 10,00 € | 20,00 € |
Ju-Jutsu
Abteilungsbeiträge | monatlich | halbjährlich | jährlich |
Alle | 4,00 € | 24,00 € | 48,00 € |
Jahressichtmarken des NJJV | 22,00 € |
Leichtathletik
Abteilungsbeiträge | monatlich | halbjährlich | jährlich |
Alle | 2,00 € | 12,00 € | 24,00 € |
Paar-Tanz
Abteilungsbeiträge | monatlich | halbjährlich | jährlich |
Alle | 5,00 € | 30,00 € | 60,00 € |
Schwimmen
Abteilungsbeiträge | monatlich | halbjährlich | jährlich |
Alle | 5,00 € | 30,00 € | 60,00 € |
Tanzen
Abteilungsbeiträge | monatlich | halbjährlich | jährlich |
Alle | 0,50 € | 3,00 € | 6,00 € |
Tennis
Abteilungsbeiträge | monatlich | halbjährlich | jährlich |
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre | 2,50 € | 15,00 € | 30,00 € |
Erwachsene ab 18 Jahre | 5,00 € | 30,00 € | 60,00 € |
Erwachsene nicht geleistete Arbeitsstunden (2 Std/Jahr) | 15,00 € | ||
Jugendliche ab 16 nicht geleistete Arbeitsstunden (1 Std/Jahr) | 7,50 € |
Turnen
Abteilungsbeiträge | monatlich | halbjährlich | jährlich |
Leistungsturnen | 3,00 € | 18,00 € | 36,00 € |
Leistungsturnen ab 2. Kind | 1,00 € | 6,00 € | 12,00 € |
Trampolin | 1,00 € | 6,00 € | 12,00 € |
Volleyball
Abteilungsbeiträge | monatlich | halbjährlich | jährlich |
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre | 1,00 € | 6,00 € | 12,00 € |
Erwachsene ab 18 Jahre | 2,00 € | 12,00 € | 24,00 € |
Erwachsene ermäßigt | 1,00 € | 6,00 € | 12,00 € |
Freizeitvolleyballer | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
WSG / Lungensportgruppe
Abteilungsbeiträge | monatlich | halbjährlich | jährlich |
Alle | 2,50 € | 15,00 € | 30,00 € |
§ 1 Grundlage
Auf der Grundlage der §§ 6, 7 und 8 der Satzung des MTV Vechelde werden in der Beitragsordnung die Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Zuschläge festgelegt.
§ 2 Mitgliedsbeitrag
Die zu entrichtenden Mitgliedsbeiträge setzen sich zusammen aus dem Vereinsbeitrag und einem Abteilungsbeitrag. Des Weiteren fallen Gebühren an für die Aufnahme und für Rechnungszahler. Die Mitgliedsbeiträge enthalten die an den Landessportbund und seine Untergliederungen sowie an die jeweiligen Fachverbände zu zahlenden Beiträge.
Von den Abteilungen des Vereins können Abteilungsbeiträge erhoben werden, deren Höhe und Verwendung durch abteilungsinterne Beschlüsse zu regeln sind. Die Abteilungen sind selbst nicht einzugsberechtigt.
§ 3 Zahlungsweise und -termine
Die Pflicht zur Beitragszahlung beginnt mit dem Tag der Aufnahmeantragstellung. Der Beitrag wird vom Eintrittsmonat an berechnet und zum darauf folgenden Zahlungstermin erstmals fällig. Während der Mitgliedschaft ist der Beitrag stets im Voraus fällig. Die Zahlung kann jährlich oder halbjährlich erfolgen.
Die Fälligkeitstermine sind: 01.03. bei jährlicher und 01.03../01.09. bei halbjährlicher Zahlungsweise.
Bei Vereinseintritt ab 01.01.2014 wird der Mitgliedsbeitrag ausschließlich im kostengünstigen SEPA-Lastschrift-Einzugsverfahren erhoben.
Die Pflicht zur Beitragszahlung erlischt bei fristgerechter Kündigung (§ 8 der Satzung) mit dem Vereinsaustritt jeweils am Ende eines Kalenderhalbjahres.
§ 4 Beitragshöhe
Aufgrund der auf der Jahreshauptversammlung am 4. März 2005 beschlossenen Dynamisierung der Mitgliedsbeiträge ergeben sich die in der Anlage aufgeführten Vereinsbeiträge. Die Abteilungsbeiträge werden durch Abteilungsbeschluss festgelegt.
§ 5 Beitragsermäßigung
In Härtefällen (z.B. Erwerbslosigkeit) kann der Beitrag auf begründeten Antrag durch Beschluss des Vorstandes ermäßigt oder erlassen werden. Dem Antrag sind entsprechende Nachweise beizufügen. Er ist jährlich neu zu stellen.
Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
§ 6 Gültigkeit
Diese Beitragsordnung ist gültig ab 1. Januar 2014 laut Beschluss des Gesamtvorstandes vom 01. April 2014